PCR-TESTPFLICHT FÜR UNGEIMPFTE

Ab sofort tritt in Hessen gemäß § 20 (Sportstätten) der Corona-Schutzverordnung die Warnstufe 1 in Kraft mit folgenden Regelungen:

  • Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist vollumfänglich und unabhängig von der Personenzahl erlaubt.
  • Zur Tennishalle haben nur Geimpfte, Genesene sowie Personen mit negativem PCR-Test Zutritt.
  • Für Jugendliche unter 18 Jahren reicht ein Laientest bzw. das Schultestheft aus.

3G+ gilt auch im Clubhaus, in den WCs, Umkleiden und Restaurant: Für Ungeimpfte gilt ab sofort Zutritt nur mit negativem PCR-Test! Des Weiteren sind alle Personen mit Erkältungssymptomen wie Husten, Schnupfen, Kopfschmerz etc. gebeten, Anlage und Restaurant nicht zu besuchen. Bitte haltet Euch im Interesse aller Mitglieder an die Regeln und bleibt gesund!

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